Camping Polzin

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Am 23.12.2024, 24.12.2024 und am 30.12.2024, 31.12.2024 bleibt unser Geschäft geschlossen
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Lieber Caravanzubehör- und Freizeitkunde!

Auf unserer Homepage finden Sie eine Auswahl unserer Produktpalette.
Weitere Camping - Outdoor und Freizeitartikel finden Sie im Frankana Freiko Katalog.

Der Verkauf erfolgt bei uns nur in unserem Shop vor Ort

Unser derzeitiger Schwerpunkt liegt im Handel von Camping und Caravanzubehör,
Propangas, Kohlensäure, Technische Gase, Reparaturen, Einbauten und
Gasprüfung nach G607 und DGUV Regel 110-010 (ehemals DGUV Vorschrift 79, BGV D34 oder VBG 21).

Gasprüfung für Ihren Wohnwagen oder Reisemobil nach Terminabsprache 50,00 € *
* ggf. Zusatzkosten wie z.B. die Erneuerung für Schlauch und Regler


Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach G607 wird zur Pflicht

 
Im Bundesgesetzblatt wurde am 19. Juni 2024 die 56. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) veröffentlicht und damit der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nun eine eindeutige Rechtsgrundlage gegeben. Die Verordnung sieht eine umfassende Neufassung der StVZO vor, die in §60 eine Prüfung für Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen vorschreibt.Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen sind mit der Neuregelung ab dem 19. Juni 2025 verpflichtet, die Flüssiggasanlage ihres Fahrzeuges nach den Technischen Regel des Arbeitsblatt G607 prüfen zu lassen.
Dies betrifft die erstmalige Inbetriebnahme, einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung). Gasanlagen in Bestandsfahrzeugen, für die eine Prüfung mittels Prüfblatt oder Prüfbuch nicht nachgewiesen werden kann, müssen bis zum Stichtag ebenfalls geprüft werden. Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung und kann von geschulten Sachkundigen durchgeführt werden, die beispielsweise Ihre Anerkennung vom ZKF erhalten haben.
 
Neu für die Besitzer der betreffenden Fahrzeuge ist ebenfalls, dass bei Überschreitung der Prüffrist mit einem Bußgeld zwischen 15.- und 60.- Euro zu rechnen ist. Noch bedeutender ist jedoch, dass eine regelmäßige Prüfung der Gasanlage zu mehr Sicherheit führt und das Haftungsrisiko im Schadensfall reduziert wird.

Quelle: Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik                    
Josef Polzin GmbH & Co. KG
Glockenspitz 95
47800 Krefeld
Telefon: 02151/6440125
Fax: 02151/6440126
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